Kirchliche autonomie als menschenrechtsschranke. Eine untersuchung angesichts der fälle obst und schüth der egmr

AutorMatheus Pelegrino da Silva
CargoUniversidade FEEVALE, Novo Hamburgo, RS, Brasil. Doutor em Direito
Páginas7-26
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KIRCHLICHE AUTONOMIE ALS
MENSCHENRECHTSSCHRANKE: EINE UNTERSUCHUNG
ANGESICHTS DER FÄLLE OBST UND SCHÜTH DER EGMR
CHURCH AUTONOMY AS A LIMIT TO HUMAN RIGHTS: AN
EXPLORATION IN LIGHT OF THE CASES OBST AND SCHÜTH OF ECHR
Matheus Pelegrino da SilvaI
Zusammenfassung: In diesem Aufsatz sind die dargestellten
Gründe der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte in den Fällen Schüth und Obst
angesichts der Frage über die Grenze der kirchlichen
Autonomie als Menschenrechtsschranke (insbesondere
bezüglich des Anspruchs auf Achtung des Privat- und
Familienlebens) analysiert. Obwohl beide Fälle behandeln
die Kündigung von Arbeitnehmern der Mormonenkirche
beziehungsweise der katholischen Kirche wegen eines
Loyalitätsverstoßes bei Ehebruch, erfolgte eine Entscheidung
zugunsten des Kircheninteresses und die andere zugunsten
des Arbeitnehmers. Zuerst sind die Hauptaspekte der Fälle
Obst und Schüth dargestellt und danach sind die relevanten
Rechtsquellen über das ema präsentiert. In einem dritten
Schritt sind die Kriterien und die Begründungen der
Entscheidungen untersucht und dann sind die Wirkungen der
Entscheidungen im deutschen Recht hingewiesen. Letztlich
sind die Parameter bei der Festsetzung des Spielraums der
kirchlichen Autonomie angesichts der Achtung des Art. 8
EMRK in den Entscheidungen identifiziert und die Existenz
einer unpräzisen Zone bezüglich dieses Spielraums ist
kritisiert.
Schlüsselwörter: Achtung des Privat- und Familienlebens.
Arbeitsrecht. Kirchliche Autonomie. Kündigung.
Menschenrechtsschranke.
Abstract: is article analyses the reasons that based the
decisions of the European Court of Human Rights in the
cases Schüth and Obst regarding the question about the
limits of the church autonomy as a limit to human rights
(especially regarding the right of respect for private and family
life). Even though both cases dealt with the termination of
employers from the Mormon and the Catholic churches
due to breach of loyalty because of adultery, one decision
was in favor of the interests of the church, while the other
was in favor of the employee. Initially the main aspects in
the cases Obst and Schüth are presented and after that the
relevant legal sources are presented. In a third part the criteria
DOI: http://dx.doi.org/10.31512/rdj.v21i40.99
Recebido em: 15.06.2020
Aceito em: 20.12.2020
I Universidade FEEVALE, Novo
Hamburgo, RS, Brasil. Doutor em
Direito. E-mail: mathpelegrino@hotmail.
com
8 Revista Direito e Justiça: Reflexões Sociojurídicas
Santo Ângelo | v. 21 | n. 40 | p. 7-26 | maio/agos. 2021 | DOI: http://dx.doi.org/10.31512/rdj.v21i40.99
and justifications of the decisions are studied and then the
consequences of these decisions in the German legal order
are indicated. Finally, the parameters by the establishment of
the church autonomy’s scope in light of the observation of
art. 8 ECHR are identified and the existence of a grey area
regarding this scope are criticized.
Keywords: Church autonomy. Labour law. Limit to human
rights. Respect for private and family life Termination.
EINLEITUNG
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
in den Fällen Schüth und Obst spielen eine wichtige Rolle in der Feststellung des Spielraums
für die Kirchen, denn sie erklären bis zu einem gewissen Grad, wie die kirchliche Autonomie
eine Schranke für die Menschenrechte darstellen kann. Nach der EGMR-Perspektive für die
Entscheidung in den Fällen Obst und Schüth haben die Kirchen (unter bestimmten Bedingungen)
die Autonomie, das Menschenrecht des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) zu begrenzen. Andererseits wird in
den Entscheidungen auch festgestellt, dass diese Autonomie keine absolute Außerkraftsetzung des
Art. 8 EMRK im Bereich der Selbstbestimmung der Kirche umfasst, so dass zu einem gewissen
Maße auch die Kirchen ihre Autonomie wegen Art. 8 EMRK beschränkt haben. Das Hauptziel
dieser Untersuchung ist die Identifizierung von den allgemeinen Parametern des Spielraums der
kirchlichen Autonomie angesichts der Achtung des Art. 8 EMRK und durch die Analyse der
Entscheidungen Obst und Schüth.
1 DARSTELLUNG DER FÄLLE OBST UND SCHÜTH
Die Entscheidungen in den Fällen Obst und Schüth wurden am 23. September 2010
vom EGMR angenommen. Beide Fälle behandeln die Kündigung von Arbeitnehmern der
Mormonenkirche beziehungsweise der katholischen Kirche wegen eines Loyalitätsverstoßes
bei Ehebruch, was für beide Kirchen ein Verstoß gegen einen der wesentlichen Grundsätze
der Kirchen ist. Eine Entscheidung erfolgte zugunsten des Kircheninteresses (Fall Obst) und
die andere zugunsten des Arbeitnehmers (Fall Schüth). Die Entscheidungen der Fälle kommen
aus derselben Kammer und in beiden Fällen umfasst die Würdigung des Gerichtshofs einige
allgemeine Parameter für die Entscheidungen, welche fast identisch miteinander sind.
1.1 Verfahren des Falles Obst
Der Fall Obst hat als Beschwerdeführer einen ehemaligen Arbeitnehmer der
Mormonenkirche, der behauptet, „dass die Ablehnung der Arbeitsgerichte, seine fristlose

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